Um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern entlastet die SPD-geführte Bundesregierung nach den Erwerbstätigen (September 2022) und den Rentnerinnen und Rentnern (Dezember 2022) auch Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Die Energiepreispauschale muss beantragt werden.
Dies ist möglich durch eine Anmeldung auf der Website
Für die Anmeldung wird ein BundID-Konto benötigt. Um die Identität nachzuweisen, wird zusätzlich ein Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat benötigt.
Eine Info-Hotline steht dienstags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr zur Verfügung: 0800 2623 003
Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben:
- Studierende,
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen, sowie
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen,
die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen Schüler/in waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sie wird bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen nicht berücksichtigt.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat Studierende sowie Schülerinnen und Schüler bereits mit der BAföG-Reform, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist, mit erheblichen Leistungsverbesserungen entlastet.
Des Weiteren haben Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, bereits zwei Heizkostenzuschläge in Höhe von 230 Euro und 345 Euro erhalten. Auch die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September 2022 an die einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt wurde, haben Studierende, die neben dem Studium arbeiten (zum Beispiel als Werkstudent) erhalten.