Alle jungen Menschen sollen ihre Bildungs- und Ausbildungswege frei und unabhängig wählen können. Die Chance auf ein Studium darf nicht vom Geldbeutel abhängen, davon ist die SPD überzeugt. Alle sollen dieselben Chancen auf eine gute Ausbildung haben. Getreu dem Ziel der Chancengleichheit in der Bildung, mit dem die SPD 1971 das BAföG eingeführt hatte.
Die Bedarfssätze steigen um 5 Prozent auf 475 Euro pro Monat. Dies gilt für Schüler*innen seit 1. August 2024 und für Studierende ab dem Wintersemester 2024/2025. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird auf 380 Euro angehoben. Damit steigt der maximale Förderhöchstbetrag um 6,2 Prozent auf 992 Euro.
Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, wird ebenfalls um 5,25 Prozent angehoben. Dies wird dazu beitragen, dass mehr Studierende BAföG-Leistungen erhalten können. Die Anhebung gilt auch für die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten.
Mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird es jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erleichtert, ein Studium aufzunehmen. Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunterkunft sollen damit finanziell abgefedert werden. Der einmalige Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim BAföG.
Die Studienstarthilfe gibt es nur für Studienanfänger unter 25 Jahren. Sie wird unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug ausgezahlt und muss daher auch gesondert beantragt werden. Sie kann ausschließlich elektronisch über das Antrags-Portal „BAföG Digital“ (über das auch BAföG online beantragt werden kann) beantragt werden. Nachzuweisen ist neben dem vorangegangenen Sozialleistungsbezug nur die Einschreibung an einer Hochschule.
Um die Studienstarthilfe zu bekommen, muss sie bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, beantragt werden. Wer also zum 1. Oktober ein Studium aufnimmt, muss bis Ende November einen Antrag gestellt haben, sonst verfällt ein möglicher Anspruch.
BAföG-geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.
Ein Fachrichtungswechsel kann künftig bis zum Beginn des fünften Fachsemesters ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch vorgenommen werden. Diese Regelung bietet Studierenden mehr Flexibilität und hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Diese Änderung gibt den Studierenden mehr finanzielle Flexibilität und ermöglicht es ihnen, neben dem Studium in begrenztem Umfang zu arbeiten.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat bereits 2022 für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schüler*innen gesorgt, indem die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge um 20,75 Prozent angehoben wurden. Die Bundesregierung hat weiterhin verschiedene Maßnahmen umgesetzt, mit denen auch BAföG-Empfänger*innen entlastet worden sind, wie zum Beispiel die beiden Heizkostenzuschüsse von 230 Euro und 345 Euro. Darüber hinaus konnten Studierende sowie Fachschüler*innen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde 1971 von der SPD eingeführt. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt es geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.
Bei der Rückzahlung, die etwa fünf Jahre nach dem Studium fällig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, müssen künftig mindestens 150 Euro statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden. Damit werden die Raten an die aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst.