BAföG-Reform zum 1. August 2024 in Kraft getreten: Mehr BAföG für mehr Studierende

Alle jungen Menschen sollen ihre Bildungs- und Ausbildungswege frei und unabhängig wählen können. Die Chance auf ein Studium darf nicht vom Geldbeutel abhängen, davon ist die SPD überzeugt. Alle sollen dieselben Chancen auf eine gute Aus­bildung haben. Getreu dem Ziel der Chancengleichheit in der Bildung, mit dem die SPD 1971 das BAföG eingeführt hatte.

Die Bedarfssätze steigen um 5 Prozent auf 475 Euro pro Monat. Dies gilt für Schüler*innen seit 1. August 2024 und für Studierende ab dem Wintersemester 2024/2025. Auch die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird auf 380 Euro angehoben. Damit steigt der maximale Förderhöchstbetrag um 6,2 Prozent auf 992 Euro.

Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, wird ebenfalls um 5,25 Prozent angehoben. Dies wird dazu beitragen, dass mehr Studierende BAföG-Leistungen erhalten können. Die Anhebung gilt auch für die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten.

Mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird es jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erleichtert, ein Studium aufzunehmen. Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunterkunft sollen damit finanziell abgefedert werden. Der einmalige Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim BAföG.

Die Studienstarthilfe gibt es nur für Studienanfänger unter 25 Jahren. Sie wird unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug ausgezahlt und muss daher auch gesondert beantragt werden. Sie kann ausschließlich elektronisch über das Antrags-Portal „BAföG Digital“ (über das auch BAföG online beantragt werden kann) beantragt werden. Nachzuweisen ist neben dem vorangegangenen Sozialleistungsbezug nur die Einschreibung an einer Hochschule.

Um die Studienstarthilfe zu bekommen, muss sie bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, beantragt werden. Wer also zum 1. Oktober ein Studium aufnimmt, muss bis Ende November einen Antrag gestellt haben, sonst verfällt ein möglicher Anspruch.

BAföG-geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.

Ein Fachrichtungswechsel kann künftig bis zum Beginn des fünften Fachsemesters ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch vorgenommen werden. Diese Regelung bietet Studierenden mehr Flexibilität und hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass dies auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Diese Änderung gibt den Studierenden mehr finanzielle Flexibilität und ermöglicht es ihnen, neben dem Studium in begrenztem Umfang zu arbeiten.

Die SPD-geführte Bundesregierung hat bereits 2022 für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schüler*innen gesorgt, indem die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge um 20,75 Prozent angehoben wurden. Die Bundesregierung hat weiterhin verschiedene Maßnahmen umgesetzt, mit denen auch BAföG-Empfänger*innen entlastet worden sind, wie zum Beispiel die beiden Heizkostenzuschüsse von 230 Euro und 345 Euro. Darüber hinaus konnten Studierende sowie Fachschüler*innen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde 1971 von der SPD eingeführt. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt es geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.

Bei der Rückzahlung, die etwa fünf Jahre nach dem Studium fällig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, müssen künftig mindestens 150 Euro statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden. Damit werden die Raten an die aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst.

Gisela Pfannes in den Stadtrat nachgerückt

Mit Gisela Pfannes, die zum 1. August 2024 für Kerstin Westphal in den Stadtrat nachgerückt ist, hat die Zellerau wieder eine sozialdemokratische Stadträtin. Kerstin Westphal hatte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ihr Stadtratsmandat niedergelegt.

Gisela Pfannes gehörte dem Stadtrat bereits von 2002 bis 2020 an und engagierte sich insbesondere in den Feldern Soziales, Kinder- und Jugendpolitik, Bildung und Kultur.

von li: Udo Feldinger, Gisela Pfannes, Marion Schäfer-Blake, Alexander Kolbow

Strategie für Wasserstoff und Wasserstoffimport

Die SPD-geführte Bundesregierung hat im Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate beschlossen. Die Importstrategie ergänzt die Nationale Wasserstoffstrategie.

Ziel der Importstrategie ist es, eine nachhaltige, stabile, sichere und diversifizierte Versorgung mit ausreichend Wasserstoff sicherzustellen, um die Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten und die nationalen Klimaschutzziele einzuhalten.

Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitmarkt für die Wasserstoff-Wirtschaft machen. Wasserstoff gilt als Schlüssel um fossile Brennstoffe zu ersetzen, vor allem um die Grundstoffindustrie in Deutschland klimaneutral zu machen. Darüber hinaus wird Wasserstoff auch im Luft- und Schiffsverkehr benötigt.

Es wird davon ausgegangen, dass Deutschland langfristig etwa ein Drittel des Bedarfs selbst produzieren kann, voraussichtlich rund zwei Drittel werden durch Importe aus dem Ausland gedeckt werden müssen. In den vergangenen Jahren wurden dazu mit einer ganzen Reihe von Ländern Lieferabkommen geschlossen, etwa mit Australien, Chile, Saudi-Arabien, Südafrika oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die Bundesregierung verfolgt dabei den parallelen Aufbau von Importinfrastrukturen für Pipeline- und Schiffstransporte.

Ein großer Teil der Lieferungen soll über Pipelines kommen. Dazu sollen im Nordsee- und Ostseeraum, in Südeuropa und in Südwesteuropa Leitungskorridore entstehen. Die ersten Lieferungen sollen aus dem Norden kommen. Bis Ende 2028 kann eine Pipeline, die zwischen Deutschland und Dänemark geplant ist, in Betrieb gehen. Ab 2030 können Lieferungen aus Norwegen kommen. Teilweise können Erdgaspipelines umgewidmet werden, dies ist zum Beispiel bei der Leitung von Nordafrika über Italien nach Deutschland vorgesehen.

Ist der Pipelinetransport nicht möglich, wird Wasserstoff vor Ort in sogenannte Derivate wie Ammoniak zerlegt und per Schiff transportiert. Ammoniak ist leichter zu transportieren als Wasserstoff. Im Juli 2024 hat Deutschland seinen ersten Einkaufsvertrag zum Import von Wasserstoff abgeschlossen. Ab 2027 soll Ammoniak, der in Ägypten mittels Wind- und Sonnenenergie hergestellt wird, per Schiff aus Ägypten geliefert und in Deutschland zu Wasserstoff umgewandelt werden.

Wasserstoffnetz

Deutschland investiert rund drei Milliarden Euro in seine Wasserstoff-Infrastruktur. Die Förderregelung für das Wasserstoff-Kernnetz, die der Bundestag bereits im April 2024 beschlossen hat, dient den Zielen der EU-Wasserstoffstrategie und des EU-Klimaschutz-Pakets.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat des Fernleitungsnetzes für Wasserstoff in Deutschland bilden und Teil der europäischen Wasserstoff-Grundstruktur sein.

Durch die Subventionen werden Fernleitungen errichtet, mit denen die Nutzung von klimafreundlichem Wasserstoff durch Industrie und Verkehr hochgefahren werden soll.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll zunächst rund 10.000 Kilometer lang sein und im Wesentlichen bis 2032 stehen. Die erste große Leitung soll bereits im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Die Infrastruktur soll schließlich Industrie, Kraftwerke, Häfen und Speicher miteinander verbinden. Zu gut 60 Prozent können bestehende Erdgas-Röhren umgewidmet werden, zum anderen Teil sind Neubauten nötig.