Zum 1.7.2019 wurde das Kindergeld um 10 € pro Monat erhöht, der Kinderfreibetrag wurde entsprechend angehoben. Ebenfalls zum 1.7.2019 wurde der Kinderzuschlag, den es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt, von bislang maximal 170 € auf 185 € pro Monat und Kind erhöht und für Alleinerziehende geöffnet.
Ferner wurde zum 1.8.2019 das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket (für Schulranzen, Sportzeug, Hefte, etc.) wurde von 100 € auf 150 € erhöht, der Eigenanteil der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in KiTa und Schule sowie für die Schülerfahrkarte ist entfallen und die Leistung für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Verein) wurde von 10 € auf 15 € monatlich erhöht.
Zusätzlich wurden ab dem 1.8.2019 alle Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, von KiTa-Gebühren befreit.
Die Reform des Kinderzuschlags ist ein erster Schritt hin zu einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.
Außerdem verringern sich für Geringverdiener mit einem Einkommen zwischen 450 und 1.300 € brutto monatlich seit 1.7.2019 die Arbeitnehmerbeiträge in der Sozialversicherung ohne Reduzierung der Ansprüche (bspw. bei der Rente).
Zum Wintersemester 2019/2020 steigt der BAföG-Höchstsatz von 735 € auf 853 € und im Wintersemester 2020/2021 nochmals auf 861 € im Monat. Die Einkommensfreibeträge werden in 3 Schritten von 2019 bis 2021 angehoben. Damit erweitert sich der Kreis der BAföG-Berechtigten.
Der Höchstbetrag der Ausbildungsbeihilfe für Lebensunterhalt und Wohnen wurde ab 1.8.2019 von 622 € auf 716 € monatlich angehoben. Zum 1.8.2020 wird er nochmals auf 723 € pro Monat erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt diese Zuschüsse, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben. Weiterhin können Auszubildende Zuschüsse, etwa für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung beantragen.
Erhöht wurde auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung, die auf besondere Ausbildungseinrichtungen angewiesen sind.
Und mit dem DigitalPakt kommt ein kräftiger Schub fürs digitale Klassenzimmer. Damit alle Kinder gut auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden, wird in die digitale Ausstattung der Schulen investiert: in schnelles Internet, Tablets und Schulungen der Lehrkräfte.
Ab Sommer 2019 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit 5 Mrd. € in den nächsten 5 Jahren.
Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“, einem Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Das hat die SPD in der Bundesregierung erreicht.