Bislang muss ein Konzern nur in den Staaten Steuern auf seine Gewinne zahlen, in denen er physisch präsent ist. Viele Konzerne verschieben aber Gelder zwischen ihren Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern so, dass die Steuerlast möglichst gering ausfällt. Auch die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht es oft, in Ländern wirtschaftlich aktiv zu sein, ohne dort physisch präsent zu sein.
Vielen Staaten mit durchschnittlichen oder höheren Unternehmenssteuern entgehen durch diese Strategien beträchtliche Einnahmen. Einnahmen, die zum Beispiel für Schulen, für Kitas, für Krankenhäuser und für Straßen- und Schienennetze fehlen. Wenn große, international agierende Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben um kaum Steuern zu bezahlen, ist das auch ungerecht und wettbewerbsverzerrend gegenüber denjenigen Unternehmen, die im jeweiligen Land korrekt ihre Steuern zahlen.
Im Sommer 2021 hatten sich die G20-Staaten auf eine Mindestbesteuerung von 15 % geeinigt, zu der sich im Oktober 2021 insgesamt 138 Länder weltweit bekannten. Die Vorarbeit für die Einigung hatte Olaf Scholz (SPD) als Finanzminister der vorherigen Bundesregierung mitgeleistet.
Die globale Mindeststeuer soll dazu beitragen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenzuwirken sowie Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit zu fördern.
Unter dem Dach der OECD arbeiten nunmehr 141 Staaten an einer Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung. Die Europäische Union hatte diese Arbeiten aufgegriffen und ihrerseits im Dezember 2022 eine entsprechende Richtlinie zur Mindestbesteuerung mit dem Ziel einer EU-weit einheitlichen Anwendung ab 2024 verabschiedet. Mit dem im Herbst 2023 verabschiedeten Mindeststeuergesetz wird diese Richtlinie nun ab 2024 in deutsches Recht umgesetzt.
Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung besteht aus zwei Säulen. Zum einen geht es darum, wo die Steuer erhoben wird, und zum anderen, wie hoch diese ist.
Die erste Säule umfasst ein neues System der Zuweisung von Besteuerungsrechten an die Steuerhoheitsgebiete in denen die jeweiligen Konzerne Umsätze erwirtschaften und Gewinne erzielen. An diesem Konzept arbeitet derzeit noch die OECD. Konzerne wie Amazon und Google werden von dieser ersten Säule betroffen sein.
In der zweiten Säule geht es um den Mindestsatz an Körperschaftssteuer. Alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen € müssen ab 2024 mindestens 15 % Steuern auf sämtliche Gewinne zahlen, egal, wo und in welcher Tochterfirma sie entstehen.
Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, hat damit das Recht, die Gewinne aus Ländern mit niedrigeren Steuersätzen als 15% mit der Differenz zu 15% nachzubesteuern. Diese zweite Säule setzte die SPD-geführte Bundesregierung mit dem Mindeststeuergesetz mit Geltung ab 01.01.2024 um.